Auf dieser Seite berichte ich über Verfahren, in denen ich tätig war und in denen die Mandant*in mit der Öffentlichkeitsarbeit für das Verfahren einverstanden ist. Ich stelle hierzu Presseerklärungen und in der Presse erschienene Artikel sowie Gerichtsentscheidungen vor, soweit sie grundsätzliche Bedeutung haben.
Im Folgenden einige von mir erwirkte interessante Entscheidungen mit teilweise grundsätzlicher Bedeutung:
- VerfGH 86/15, Beschluss vom 11.11.2015, zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Ausländerbehörde auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz. Nach dieser Vorschrift besteht ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach einer bestimmten Dauer (früher sieben, jetzt fünf Jahre) des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen und weiteren Voraussetzungen. Die Mandantin erfüllte während eines Zeitraums von mehr als sieben Jahren die Voraussetzungen einer humanitären Aufenthaltserlaubnis. Ihr wurde aber während eines Teils dieses Zeitraums eine solche Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt, weil diese gegenüber der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug subsidiär war. Die Ausländerbehörde lehnte die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ab, weil sie nicht für die erforderliche Dauer eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis gehabt habe. Das Verwaltungsgericht lehnte Prozesskostenhilfe für die hiergegen erhobene Klage wegen fehlender Erfolgsaussicht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dies in der Beschwerdeinstanz. Der Verfassungsgerichtshof hob den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts auf, weil dieses die Anforderungen an die Erfolgsaussicht überspannt hatte. Es würden verschiedene Rechtsauffassungen vertreten zur Frage der Berücksichtigung von Zeiten, in denen die Voraussetzungen einer humanitären Aufenthalsterlaubnis. Diese Frage sei höchtsrichterlich nicht geklärt. Besprechung in ANA-ZAR 2015, 53
- VerfGH Berlin 138 A/14, Beschluss vom 02.09.2014, und VerfGH Berlin 138/14, Beschluss vom 30.09.2014, zur Gewährung rechtlichen Gehörs vor Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus einer in erster Instanz ergangenen einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht. Im Ausgangsfall geht es um den Anspruch eines Unionsbürgers auf Arbeitslosengeld II.
- LSG Berlin-Brandenburg L 31 AS 1858/14 8 ER, Beschluss vom 04.09.2014:Das Jobcenter lehnte den Leistungsantrag des obdachlosen Unionsbürgers ab. Mit Hilfe einer einstweiligen Anordnung erwirkte er die vorläufige Gewährung des Regelbedarfs. Mit Hilfe einer Erklärung des Wohnheimbetreibers, bei einer Kostenübernahme könne der Mandant bei ihm einziehen, verlangte er eine Kostenübernahme des Jobcenters für den konkreten Wohnheimplatz. Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab, weil der Antragsteller ein kompliziertes Verfahren mit Einweisungsverfügung des Bezirksamts nach ASOG und anschließender Vorsprache beim Jobcenter nicht eingehalten hatte (SG Berlin S 207 AS 10297/14 ER I). Das Landessozialgericht gab dem Mandaten recht, weil der aufgezeigte Verfahrensweg nicht von Erfolg gekrönt gewesen wäre:
- SG Berlin S 81 KR 1172/14 ER, Beschluss vom 10.07.2014, zur Verpflichtung der Krankenkasse, trotz fehlender Meldung durch das Jobcenter eine Mitgliedschaftsbescheinigung auszustellen.
- VerfGH Berlin 115/13, Beschluss vom 18.10.2013: Ein Asylbewerber, der in Berlin eine Psychotherapie begonnen hat, wehrte sich gegen die mit dem Abbruch der Therapie verbundene Verteilung in ein anderes Bundesland. Besprechung der Entscheidung in ANA-ZAR 2013, 55.
- LSG Berlin-Brandenburg L 15 AY 5/13 B ER, Beschluss vom 21.03.2013, zum Anspruch eines Asylbewerbers auf die Bewilligung einer Psychotherapie durch die Sozialleistungsbehörde.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat trotz Video- und Zeugenbeweisen das Ermittlungsverfahren
gegen einen Polizeibeamten nach einer Prügelattacke am 1. Mai 2011 eingestellt. Ich habe Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft erhoben.
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